Darf Ich Als Mieter Das Schloss Wechseln. Mieter können in solchen fällen auf kosten des vermieters das schloss auswechseln lassen (ag köln, az: Meine frage jetzt, ich hab überall gelesen, das man als mieter schon das recht hat sein schließzylinder zu wechseln und das der vermieter kein recht hätte schlüssel von der wohnung für den notfall.

Andernfalls wäre eine vertragsgemäße nutzung der wohnung nicht mehr gewährleistet. Ich würde schon allein deshalb, weil ich als neuer mieter nicht weiß, wie viele schlüssel bereits in umlauf und damit in fremden händen sind, das schloss tauschen. Dies gilt auch, wenn der mieter die wohnung bereits verlassen haben müsste.